[headline]Das Urteil im Prozess gegen Uli Hoeneß ist gefallen[/headline]
Im großen Steuersünderskandal um Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß ist am Donnerstag das Urteil gefällt worden. Die 5. Strafkammer des Landgerichts München II verurteilte Uli Hoeneß zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Über seinen Anwalt Hanns Feigen kündigte Hoeneß umgehend Revision an. Vorläufig muss er allerdings nicht in Haft, sondern erst, wenn das Urteil rechtsgültig ist. Nun wird ihm das Urteil in Schriftform zugestellt und er hat anschließend vier Wochen Zeit die Revision zu begründen.
"Der Vorsitzende Richter Rupert Heindl (47) erklärte in seiner Urteilsbegründung, das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, Hoeneß' Selbstanzeige sei unwirksam gewesen. Mit den vorgelegten Unterlagen hätte keine vollständige Selbstanzeige erstattet werden können."
Die Richter erkannten im Prozess, dass Hoeneß 28,462 Millionen Euro Steuern inklusive Solidaritätszuschlag hinterzogen habe. Die Staatsanwaltschaft warf Hoeneß zunächst nur die Hinterziehung von 3,545 Millionen Euro Steuern sowie die unrechtmäßige Einreichung von Verlustvorträgen in Höhe von 5,5 Millionen Euro vor. Allerdings stellte sich im Laufe des Prozesses, dass die Summe deutlich größer ist.
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